GUT BEFESTIGTE STANGEN Empfehlung

18. Februar 2024 geschrieben von   Channa Rachel Freigegeben in Tetzawe

ב"ה

Paraschat “TEZAWE“ 

aus: 
Belebende Parascha 
Thora-Deutungen des Lubawitscher Rebben für die Gegenwart 
von Rabbiner Benjamin Sufiev 

Band I 
GUT BEFESTIGTE STANGEN 

Mit acht Gewänden kleidete sich der Hohepriester, um seinen Dienst im Tempel vollbringen 
zu können. Die Thora gibt uns eine detaillierte Beschreibung für ihre Anfertigung, darunter 
auch des Efod (Oberkleid). Und so heißt es dort: Und mache das Efod ganz von 
purpurblauer Wolle ... eine Borte sei an der Öffnung ringsum, von Weberarbeit ... dass es 
nicht einreiße. Die Worte „nicht einreiße“ lehren uns, dass das Einreißen des Efod als 
Verbot gilt. Auch in zwei weiteren Versen in der Thoralesung über das Heiligtum will uns die 
Thora eine ähnliche Botschaft vermitteln: Dass das Brustschild nicht verrücke vom Efod, 
und betreffend der Stangen, mit denen man die Bundeslade trug: Sie sollen nicht (aus den
Ringen) herauskommen.

Warum verboten?

Es ist verständlich, warum die Thora verbietet, das Efod einzureißen, da ja dadurch das
Priestergewand beschädigt wird. Auch das zweite Verbot über die Verrückung des
Choschen (Brustschild) hat einen verständlichen Grund. Der Choschen sollte auf der Brust
des Hohenpriesters liegen, seinem Herzen gegenüber. Er war mit zwölf Steinen
geschmückt, auf denen die Namen der zwölf Stämmen Israels eingraviert waren. Und da er
auf seinem Herzen lag, wurde er immer daran erinnert, für das Wohl des jüdischen Volkes
zu beten.

Das dritte Verbot aber scheint sehr merkwürdig. Aus welchem Grund verbietet die
Thora, die Stangen, mit denen die Bundeslade ja nur transportiert wurde, zu entfernen?
Welche Entweihung der Tempelarbeit verursacht denn ihre Entfernung?

Immer bereit

Die Bundeslade befand sich ja ständig im „Allerheiligsten“ (dem heiligsten Ort im Tempel).
Die Stangen waren nur bei der Wüstenwanderung im Gebrauch, oder im Krieg, als die
Bundeslade auf das Schlachtfeld getragen wurde, sodass sie die jüdischen Kämpfer
ermutige und ihnen den Sieg bringe. Warum also war es verboten, die Stangen aus den
Ringen der Bundeslade zu entfernen, wenn sie doch generell im Allerheiligsten stand und
die Stangen nur dem Transport dienten?

Thorakommentatoren schlagen folgende Erklärung vor: „Uns wurde verboten, die
Stangen zu entfernen, damit die Bundeslade in jedem Augenblick zum Aufbruch bereit
sei“ (Sefer HaChinunch, Mitzwa 96). Die Bundeslade sollte also ständig in Bereitschaft
sein, das Allerheiligste zu verlassen, und deshalb verbot uns die Thora, ihr
Beförderungsmittel zu entfernen.

Menschliche Bundeslade

Die Thora birgt hier eine gewaltige Lehre in sich, nämlich die Pflicht der ständigen
Bereitschaft, Gutes zu tun und anderen zu helfen, in weltlichen Angelegenheiten und umso
mehr, wenn es sich um das innerste Wesen des Menschen handelt, seine Seele! Denn die
Bundeslade, in der die zwei Tafeln mit den zehn Geboten lagen, entspricht der Thoralehre
und ihrer Mitzwot.

Jeder von uns soll seine jüdischen Werte bewahren und auf den Wegen der Thora
wandeln. Doch damit ist es nicht genug. Besonders wenn es um jüdische Werte geht, darf
man kein Egoist sein. Unentbehrlicher Teil des jüdischen Lebensstils ist es, die Thoralehre
und ihre Pfade unserem jüdischen Mitmenschen weiterzugeben, welcher sich „außerhalb“
der Synagoge und des Lehrhauses befindet. Denn auch wenn die Bundeslade im
Allerheiligsten steht, so muss die dennoch jederzeit um Aufbruch, zum Verlassen des
Allerheiligsten bereit sein. Sobald man von einer misslichen Lage seines Mitmenschen
erfährt, oder dass er „draußen“ steht und die Thora noch nicht kennengelernt hat, muss
man ständige Bereitschaft zeigen, auch jenem zu helfen und ihn der Thora näher zu
bringen!

Dafür muss man kein Rabbiner sein. Die Thora richtet sich an jeden von uns, sein
Wissen über das Judentum und jüdische Werte, die er erlangt hat, nicht für sich zu
behalten, sondern „auszuziehen“ und sie anderen weiterzugeben. Die „Stangen“ an uns
sollen gut befestigt sein, damit wir mit der „Bundeslade“, dem Licht der Thora, so schnell
wie möglich zu unserem Nächsten gelangen können! Siehe den Gesetzesschluss im
Schulchan Aruch, Jore Dea 247 bezüglich materieller Zedaka: „Man muss damit achtsam
sein, ihm unverzüglich die Zedaka zu geben“.

(Likutej Sichot, Band 16, Seite 328)

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