Paraschat “BEHAR“ Empfehlung

15. Mai 2022 geschrieben von   Channa Rachel Freigegeben in Behar

ב"ה

Paraschat “BEHAR“

Auszug aus: Zeitlos aktuell - Gedanken zum Wochenabschnitt, von Dr. Zwi Braun

Gʻttes Knechte sind frei

Denn nur Mir sind die Bnej Israel Knechte, Meine Knechte sind sie, der Ich sie aus dem 
Land Mizrajim herausgeführt. Ich, Gʻtt, bin euer Gʻtt“ (Wajikra 25:55).

Mit diesem Vers schließt das Kapitel, welches unter anderem die Bedingungen festlegt, 
unter denen sich ein freier Mensch, weil völlig verarmt, als Knecht verdingen kann.
Spätestens beim Eintreten des Joweljahres erlangt er seine Freiheit zurück. Rabbiner
Samuel Raphael Hirsch fasst den Grundgedanken dieser Vorschriften zusammen:

„Wiederholt steht hier am Schluss der Gesetzgebung über die persönliche Freiheit die
Grundtatsache, aus welcher die ewig unveräußerliche, unverlierbare persönliche Freiheit
für Israels Söhne fließt. Es ist die mit der Erlösung aus Mizrajim begründete, jede andere
Hörigkeit ausschließende Hörigkeit an Gʻtt. Den Knecht Gʻttes hebt die Gʻttesherrschaft
über alle andere Knechtschaft hinaus und macht ihn unfähig, sich in die Bande irgendeiner
Herrschaft schlagen zu lassen. ʻMein Kaufbrief ist der ältere, Ich habe die Prioritätʻ,
erläutert Torat Kohanim zur Stelle. Jeder Funke eures Wesens und jeder Splitter eurer Kraft
ist Mein, ihr könnt euch nicht in die Leibeigenschaft eines anderen begeben. Dieses Prinzip
der persönlichen Freiheit wird vom jüdischen Gesetz mit solcher Konsequenz gepflegt,
dass es normal nicht einmal den Tagelöhnervertrag als unwiderruflich bindend betrachtet
und ihm, unter gewöhnlichen Umständen, mitten am Tage zu jeder Zeit den Rücktritt
gestattet.“

Mit den letzten Worten spielt Rabb. Hirsch auf ein Rechtsprinzip an, das unsere
Weisen festgelegt haben: “Raw sagte: Ein Löhner könne sogar in der Mitte des Tages
zurücktreten, aus dem folgenden Grund: Denn Mir sind die Bnej Israel Knechte. Meine
Knechte sind sie, nicht aber Knechte von Knechten“ (Bawa Mezia 10a).

"Die Tora gibt dem Arbeiter das Recht, jederzeit seine Arbeit niederzulegen, wobei ihm
für die verrichtete Arbeit der Lohn anteilmäßig auszuzahlen ist. Entsteht dem Arbeitgeber
jedoch durch die Arbeitsniederlegung ein Verlust, so kann er den Arbeitnehmer dafür
belangen (Rambam, Hilchot Sechirut 9:4). Der jüdische Arbeiter kann frei über seine
Arbeitskraft verfügen.

Wie hoch unsere Weisen selbst einen einfachen Arbeiter geschätzt haben, geht aus
der folgenden Mischna hervor:

"“Einst sprach Rabbi Jochanan ben Matja zu seinem Sohn: Geh, miete für uns Löhner.
Da ging er und verabredete mit ihnen Verköstigung. Als er zu seinem Vater zurückkam,
sprach dieser zu ihm: Mein Sohn, selbst wenn du ihnen eine Mahlzeit gleich der des
Königs Schlomo zu seiner Zeit bereitest, hast du deiner Pflicht ihnen gegenüber nicht
genügt. Denn sie sind Kinder von Awraham, Jizchak und Jaakow“ (Bawa Mezia 7:1).

Wie sehr die Gelehrten die Rechte der Arbeiter zu stärken versuchten, selbst in Fällen,
wo nach dem strengen Wortlaut des Gesetzes kein Anspruch bestanden hätte, beschreibt
diese Episode:

“Einst zerbrachen die Lastträger dem Rabba bar Chana ein Fass Wein. Da nahm er
ihnen die Gewänder weg (als Entschädigung für den Schaden). Als sie darauf vor Raw
kamen, sprach er zu ihm: Gib ihnen ihre Gewänder zurück. Jener entgegnete: Ist dies das
Gesetz? Dieser erwiderte: Jawohl, es heißt: ʻDamit du auf dem Weg der Guten
wandelstʻ (Mischle 2:20). Da gab er ihnen ihre Gewänder zurück. Hierauf sprachen sie zu
ihm: Wir sind arm und haben uns den ganzen Tag abgemüht. Jetzt sind wir hungrig und
haben nichts. Da sprach er zu ihm: Geh, bezahle ihnen ihren Lohn. Jener entgegnete: Ist
dies das Gesetz? Dieser erwiderte: Jawohl, es heißt (Mischle 2:20): ʻUnd die Pfade der
Gerechten sollst du beobachtenʻ “ (Bawa Mezia 83a).

Der Sfat Emet stellt die Frage nach der Wiederholung des “Denn Mir sind die Bnej
Israel Knechte, Meine Knechte sind sie“. Er erklärt diese mit dem Vers der Tora:

Du hast es heute bewirkt, dass man von Gʻtt sagt, Er solle dir Gʻtt sein ... und Gʻtt hat
es heute bewirkt, dass man von dir sagt, du sollst Ihm ein nur Ihm angehörendes Volk
sein“ (Dewarim 26: 17-18).

Dies ist eine gegenseitige Vertrauenserklärung. Indem Am Israel sich unter die
alleinige Obhut Gʻttes begibt, wird es allein sein Knecht und somit frei von jeder anderen
Abhängigkeit. In Pirke Awot findet sich dieser Gedanke so formuliert:

Rabbi Nechunja ben Hakana sagte: Wer das Joch der Tora auf sich nimmt, von dem
entfernt man das Joch der Herrschaft und das Joch des bürgerlichen Lebens. Wer aber
das Joch der Tora abwirft, dem legt man das Joch der Herrschaft und des bürgerlichen
Lebens auf“ (3:5).

Treffend bemerkt Rabbiner S. R. Hirsch dazu:

“Der Jude hat eine doppelte Last zu tragen, die besondere Last, die ihm die
Landesherrschaft auferlegt, weil sie ihn als Fremden in ihrem Land betrachtet (Galut!). Und
die Last, die er mit allen anderen Menschen gemeinsam trägt, die aus den natürlichen
Verhältnissen des bürgerlichen Lebens folgt. Wer sich unter das Joch der Tora begibt ...
den drücken all diese Lasten nicht. Er trägt sie freudig mit als Teil seiner von Gʻtt ihm
auferlegten Bestimmung. Wer aber den Toradienst wie ein Joch abwirft, der meint wunder,
wie frei er sich damit macht. Er sieht nicht, wie damit alle anderen Lasten des politischen
und bürgerlichen Lebens erst zu niederdrückenden Bürden werden, denen gegenüber ihm
die Widerstandskraft fehlt, die nur der Dienst der Tora verleiht, und heiterer, nimmer zu
trübender Lebensmut, der nur im Dienst der Tora zu schöpfen ist.“